UNVERGESSEN BLEIBEN

Die sieben ethischen Richtlinien der Volkshilfe

Als professionelle Hilfsorganisation hat sich die Volkshilfe im Umgang mit sensiblen Themen wie Vermächtnis und Erbschaft folgenden ethischen Richtlinien verpflichtet:

 

Ehrlichkeit

Der Umgang mit dem/der ErblasserIn und der angehörigen Familie erfolgt offen und ehrlich. Angeforderte Informationen werden klar und deutlich kommuniziert, um Missverständnisse zu vermeiden.

Respekt

Der respektvolle und sorgfältige Umgang mit dem Andenken der verstorbenen Person sowie die Rücksichtnahme auf im Testament festgehaltene Wünsche haben oberste Priorität.

Integrität

Die Verantwortung unseren UnterstützerInnen gegenüber ist ein integraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Dazu gehört es, die anvertrauten Spenden nach bestem Wissen und Gewissen einzusetzen.

Professionalität

Beratung und Auskunft wird nach professionellen Standards angeboten. Deshalb empfehlen wir, zum Thema Erbschaft und Vermächtnis eine professionelle Rechtsberatung hinzuzuziehen.

Transparenz

Die Volkshilfe legt eine genaue und nachvollziehbare Rechenschaft über ihre Arbeit und die Verwendung der anvertrauten Mittel ab.

Effizienz und Effektivität

Die Volkshilfe unterzieht sich freiwillig den strengen Prüfungen des österreichischen Spendengütesiegels, das neben Auflagen zur Verwendung von Spendenmitteln auch die Begutachtung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfung beinhaltet. Diese Vorgehensweise garantiert eine sparsame und zielgenaue Verwendung der uns anvertrauten Mittel.

Verantwortung

Zuwendungen über Erbschaften und Legate übersteigen wesentlich den Betrag einer durchschnittlichen Spende und können dadurch Außergewöhnliches für die Gemeinschaft bewirken. Die Volkshilfe ist sich der besonderen Verantwortung gegenüber dem letzten Willen der ErblasserInnen bewusst und handelt verantwortungsvoll und mit Sorgfalt.

KONTAKT

renate ungar

Renate Ungar
Volkshilfe Österreich
Tel: +43 676 83 402 221 
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TESTAMENTS- UND ERBRECHTSRATGEBER

In unserer Broschüre finden Sie Informationen zu den Themen Testament, Testamentsgestaltung und Erbschaft unter Berücksichtigung der neuen Erbrechtsverordnung 2017, wie auch eine PatientInnenverfügung.

Bestellen Sie die Broschüre kostenlos und unverbindlich hier. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie diese von uns per Post.

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